Zahnregulierung Votiv zählt bei den österreichischen Krankenkassen zu den qualifizierten Kieferorthopädien und hat Verträge mit allen Kassen, daher besteht bei unseren Zahnspangen die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten über Ihre Krankenkasse.
ÖGK, BVAEB, SVS, KFA ... Hinter diesen Abkürzungen stehen bekanntlich die vielen verschiedenen Krankenkassen in Österreich und leider rechnet jede Kasse eine Zahnregulierung anders ab.
Nach dem Beratungsgespräch bei Zahnregulierung Votiv erhalten Sie von uns einen detaillierten Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkassa ein. Wird die Behandlung bewilligt, zahlt die Kassa jährlich einen Zuschuss.
Sie bezahlen entweder direkt die Behandlungskosten oder nutzen unsere monatliche Ratenzahlung. Damit erhalten Sie von uns spezielle Vordrucke für Ihre Krankenkasse und können den Zuschuss einfordern. Dieser liegt - Bewilligung vorausgesetzt - aktuell bei den folgenden Konditionen:
| 724,50 Euro |
| 3.500,00 Euro |
| 724,50 Euro |
| 724,50 Euro |
Der "Index of Orthodontic Treatment Need" (IOTN) ist ein klinischer Index, mit dem der Grad Ihrer Zahnfehlstellung und damit die Notwendigkeit einer Behandlung eingeteilt wird.
Je höher die Behandlungsnotwendigkeit, umso größer können Rückerstattungen ausfallen. Wie hoch Ihr IOTN ist, stellen wir im gratis Beratungsgespräch fest.
Grad 1 | keine Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 2 | geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 3 | grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 4 | Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 5 | Behandlungsnotwendigkeit |
Einige Krankenkassen unterscheiden bei der Höhe der Zuschüsse zwischen festsitzenden Zahnspangen (Brackets) und herausnehmbaren Schienen. (Invisalign-Methode)
Die medizinsch beste Behandlungsoption ist dabei leider nicht immer die finanziell günstigste, aber in jedem Fall können wir die Entscheidung zusammen treffen und finden sicher eine ausgezeichnete Lösung.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit schwerer Zahnfehlstellung (IOTN 4+) können bei Zahnregulierung Votiv die Gratis Zahnspange in Anspruch nehmen. Die Behandlung erfolgt mittels festsitzender Zahnspange (Metallbrackets) und ist komplett gratis.
Dennoch nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche die Möglichkeit der unsichtbaren Zahnschienen in Anspruch, schließlich bieten diese im Alltag mehr Vorteile.
Wir freuen uns über Ihre Terminbuchung telefonisch unter 01 407 7029 sowie rund um die Uhr über unsere Online Terminvergabe:
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Ihre Zähne und Kiefer und erklärt Ihnen sämtliche Behandlungsoptionen wie unsichtbare Zahnschienen inkl. Dauer und Kosten für Ihre Zahnfehlstellung. Auf Wunsch können Sie direkt mit der Behandlung starten.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Zähne und Kiefer Ihres Kindes und erstellt einen 3D Behandlungs- und Kostenplan für die private Zahnregulierung. Besonders empfohlen für sportlich oder musikalisch aktive Kinder, sowie Kinder die Wert auf eine unauffällige Behandlung legen.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht den Fehlstellungsgrad nach IOTN Skala, ob Ihr Kind für die gratis Zahnspange qualifiziert ist. Ab IOTN4 ist für Kinder bis 18 Jahre die Gratis Zahnspange möglich.
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