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Zahnregulierung & Steuer

Die Zahnspangen von Zahnregulierung Votiv werden offiziell anerkannt und können daher steuerlich abgesetzt werden.

Wie funktioniert die steuerliche Absetzung?

Beim Lohnsteuerausgleich bzw. der Einkommenssteuererklärung können Sie unter den "außergewöhnlichen Belastungen" sämtliche Zahlungen für Ihre Zahnspange bei Zahnregulierung Votiv, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, geltend machen.

Wir freuen uns auf Sie

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Hier können Sie rund um die Uhr online Ihren gratis Beratungstermin für Ihre Zahnregulierung vereinbaren:

Kontakt

Für alle Fragen rund um die Themen Zahnspange, Zahnregulierung, uvm. erreichen Sie uns telefonisch Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr unter der Nummer 01 407 7029, sowie rund um die Uhr über das folgende Kontaktformular.

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